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Sicherheit in privaten Feuchtinnenräumen (Bad, Dusche, Toilette, Küche, Waschküche, Keller)

Nach der gängigen Beschreibung sind Bad, Dusche, Toilette und Küche in Privathaushalten keine Feuchträume.

Unsererseits werden sie dennoch als Feuchträume eingeordnet. Im Gegensatz zu anderen Wohnräumen, können Böden, Wände, ev. auch Decken und sogar Möbel bauartbedingt keine oder wenig Feuchtigkeit aufnehmen, womit sich Feuchtigkeit an kälteren Stellen, hinter Möbeln oder/und in Ecken ansammelt. Sie wiederum bleiben länger oder dauerhaft feucht und bilden den Nährboden für Schimmelpilze und bestimmte Insekten (z.B. Silberfischchen).

Im Bad sind drei Schutzbereiche für elektrische Installationen und Systemteile (z.B. Ventilator für Ab-, und/oder Zuluft) zu beachten: 

In privaten Bädern gibt es drei Schutzbereiche (siehe Bild):

Private Bäder zählen offiziell nicht zu Feuchträumen. Dennoch gelten hier besondere Vorschriften für Elektroinstallationen. Sie werden in der DIN VDE 0100-701 vorgegeben. Diese Vorgabe umfasst verschiedene Bereiche in denen festgelegte Sicherheitsvorgaben zu beachten sind. 

Bereich 0 bezeichnet das Innere von Bade- und Duschwannen. Hier können Geräte mit Kleinspannungen bis 12 Volt betrieben werden. Darüber hinaus müssen sie Schutz (IPX7) gegen zeitweiliges Untertauchen besitzen. Die Anbringung und/oder Nutzung von Steckdosen, Schaltern oder Transformatoren sind in diesem Bereich nicht erlaubt. 

Bereich 1 wird begrenzt durch die senkrechten Flächen um Wanne oder Dusche, vom Boden aus bis zu einer Höhe von 225 cm. Innerhalb dieses Bereiches dürfen ebenfalls nur Geräte mit Kleinspannung bis 12 Volt betrieben werden. Transformatoren müssen hier ebenfalls außerhalb dieses Bereiches liegen.  

Bereich 2 verläuft im Abstand von 60 cm um den Bereich 1. Auch an der Raumdecke - siehe Bild 2! Geräte mit eingebautem Schalter sind in diesem Bereich zulässig, der Schalter darf allerdings die Geräteschutzklasse nicht herabsetzen. Auch Stromkreisleitungen für Gerätschaften dürfen in diesem Bereich verlegt werden.

In den Bereichen 1 und 2 können nur Geräte eingesetzt werden, die mindestens Schutz gegen allseitiges Strahl- oder Spritzwasser (IPX4 oder IPX5) bieten. 

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